Rente, Rentenversicherung und Altersvorsorge

Die Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung ist, bedingt durch den demografischen Wandel in Deutschland, weiterhin angespannt. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters, die Senkung des Rentenniveaus sowie die schrittweise Besteuerung der Renten konnten die Finanzsituation nicht wesentlich verbessern.

Geringe Geburtenraten, Arbeitslosigkeit und Überalterung der Bevölkerung tragen dazu bei, dass die Zahl der Beitragsleistenden stetig weiter sinkt und dieser Gruppe eine wachsende Zahl an Rentnern gegenübersteht. Um die Geburtenrate zu erhöhen, wurden von staatlicher Seite bereits erste Maßnahmen eingeleitet, beispielsweise mit der Einführung des Elterngeldes oder der verbesserten Kinderbetreuung. Ob dies zu einer positiven Geburtenentwicklung führt, bleibt abzuwarten.

Die geplante Rentenerhöhung führte bereits im Vorfeld zu heftigen Diskussionen. Während die Sozialverbände von der Notwendigkeit überzeugt sind, sehen die Wirtschaftsverbände mit der Rentenerhöhung die stabilen Beiträge für die Rentenversicherung gefährdet. Andererseits müssten diese zusätzlichen Ausgaben eventuell durch erhöhte Steuern refinanziert werden. Durch die stärkere Belastung von jungen Menschen sind Konflikte zwischen den Generationen vorprogrammiert. Die gesetzliche Rentenversicherung gilt zwar immer noch als Haupteinnahme im Alter, aber sie reicht bei Weitem nicht mehr aus, um den bisher gewohnten Lebensstandard auch im Alter fortführen zu können. Daran ändert auch die Regelung, die rückwirkend in Kraft treten soll, wenig. Für Altersrentner unter 65 Jahren sowie für Bezieher von Erwerbsminderungsrente soll sich der Hinzuverdienst erhöhen, ob dabei die gegenwärtige Arbeitsmarktsituation berücksichtigt wurde, ist fraglich.

Die Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung werden jährlich über ihre Rentenentwicklung informiert. Der Überblick über die Finanzsituation im Alter ist heute wichtiger denn je und in den meisten Fällen wird eine private Altersabsicherung notwendig. Die Angebote sind vielfältig und beinhalten die staatlich geförderte Riester Rente, Rürup Rente und Betriebsrente sowie die private Rentenversicherung.

Die Riester Rente wird vorrangig von Frauen, Geringverdienern sowie Kindererziehenden, aber auch immer mehr von überdurchschnittlich Verdienenden genutzt. Voraussetzung ist, dass diese Personen nach § 10 a EStG zum förderfähigen Personenkreis gehören und die Gelder nur in förderfähigen Sparformen angelegt werden.

Die Rürup Rente ist für Selbstständige und Angestellte interessant, da die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar sind, wodurch die Steuerlast gesenkt wird und die daraus resultierende Einsparung zum Vermögensaufbau fürs Alter genutzt werden kann.

Beschäftigte können einen Teil ihres Gehaltes / Lohnes in die betriebliche Altersvorsorge investieren, denn jeder Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmern dieses zu ermöglichen. Der Staat honoriert dies mit steuerlichen Vergünstigungen.

Private Rentenversicherungen sind allen Personen zugänglich, denn es sind reine Sparverträge und diese sollten auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen zugeschnitten sein.

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